Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
promoteXx, Inh.: Hintsteiner Werner
I. Geltungsbereich
Vertragsschluß Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Hiervon abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
II. Preise
1. Unsere Angebote sind stets bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Die Xact© Kornit-Druck 4C Preise basieren auf dem "Production Druckmodus". In bestimmten Fällen (zb sehr feine Schriften) kann der "High Quality" Druckmodus benötigt werden. Gegebenenfalls kontaktieren wir Sie nach der Andruckproduktion. Wir ersuchen die unterschiedlichen Qualitäten in unserem Schauraum zu besichtigen.
3. Aufgrund von technischen Gegebenheiten kann es bei Xact© Kornit-Druck 4C zu einer Überlieferung von bis zu 5% kommen. Diese wird auch verrechnet.
4. Vektorisierungen, Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden nach Vereinbarung berechnet.
III. Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort, insoweit nichts gegenteiliges im Anbot ausgewiesen wurde, bei Erhalt der Rechnung - Zug um Zug - ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen. Für jede Zahlunsgerinnerung entfällt eine zusätzliche Mahngebühr von 30 EUR. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung
1. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich bestätigt werden.
3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber über den Rechtsweg den Annahmeverzug geltend machen. Im Falle einer Selbstabholung beim Auftragnehmer in Wien bzw in Graz verpflichtet sich der Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart die Ware binnen 14 Tage in Empfang zu nehmen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, nicht abgeholte Ware nach 2 Monaten zu entsorgen oder zu spenden.
4. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackung zurück.
V. Beanstandungen / Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen in jedem Fall zu prüfen.
2. Beanstandungen bezüglich offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen, in allen Herstellungsverfahren, können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
6. Wir empfehlen Ihnen Ihr Andruckmuster im Xact© Kornit-Druck 4C Verfahren zu besichtigen. Bei Interesse kommen Sie auf uns zu. Andernfalls stellen leichte Abweichungen bezüglich Haptik, Farbintensität und Farbtreue keine Mängel dar.
7. Der Kunde, welcher Transferdrucke selbst ueberträgt, muss vor der Verarbeitung die gelieferten Transfers auf Ihre Eignung für das besabsichtigte Verfahren, Textilien oder Einsatzzwecke prüfen, da wir im Falle einer fehlerhaften Lieferung nur Ersatz fuer die von uns gelieferte Ware leisten. Aus diesem Grund erhält der Kunde bei unseren Lieferungen immer kostenloste Probetransfers, mit denen Tests bezüglich Haftung, Wascheigenschaften und Gestaltung vorgenommen werden können.
8. Beigestellte Ware wird ohne Garantie auf Waschbeständigkeit bedruckt. Transferpressenabdrucke können nicht als Grund fuer Reklamationen akzeptiert werden.
9. Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Farben oder Maßen sind kein Grund zur Beanstandung.
10. Bei Bestickungen sind leichte Abweichungen technisch aufgrund von Materialschub, Garnbeschaffenheit oder unterschiedlicher zu bestickenden Materialien möglich. Wir empfehlen unbedingt zu einer Anstickfreigabe. Dies stellt keinen Grund zur Beanstandung dar.
11. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
12. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- oder Vorversendungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Versendung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 12 Monate nach Bestellung als abgerufen. Wir lagern ihre Transferfolien maximal 1 Jahr.
VI. Farbabweichungen
1. Aufgrund des RGB-Einsellungen Ihres Monitor können leichte Farbabweichungen bezüglich der visualisierten Textilfarben auf der website entstehen. Es wird keine Haftung bezüglich der Genauigkeit der Pantoneangaben zu den Textil-, Flock- und Druckfarben übernommen. Es handelt sich hierbei um eine Hilfestellung. Um Missverständnisse zu vermeiden ersuchen wir Sie Muster zu inspizieren.
2. Geringfügige Farbabweichungen des Druckergebnises von Ihren Angaben (Pantone-,CMYK- oder RGB Angaben) sind technisch bedingt möglich und stellen keinen Mangel dar. Wir empfehlen zur Produktion eines Andruckes.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen unser Eigentum.
2. Wir sind berechtigt, jederzeit die Herausgabe der in unserem Eigentum stehende Ware zu verlangen, wenn sich der Auftraggeber in Verzug befindet.
3. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware zu unterrichten.
4. Sicherungsübereignung, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die in unserem Eigentum stehende Ware bedürfen unserer Einwilligung.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware auf seine Kosten und zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Raub, Einbruch, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche schon jetzt an uns ab.
VIII. Urheberrecht
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Der Auftraggeber versichert bei Auftragsklarstellung, daß er über die entsprechenden Rechte zur Nutzung der zur Durchführung des Auftrags zu verwendenden Gestaltungselemente, insbesondere Logos und geschützten Markenzeichen, verfügt. Der Auftraggeber sichert weiter zu, daß die auftragsbezogene Gestaltung der Werbemittel weder gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen Rechte Dritter verstößt. Von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen von Rechten oder Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.
2. Die über die Website von www.promoteXx.eu angebotenen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung unterliegt den geltenden Urheberrechten. Diese Website darf ohne Zustimmung von Fa. Promotex, Inhaber Werner Hintsteiner nicht verändert, kopiert, wiederveröffentlicht, übertragen, verbreitet oder gespeichert werden. Dies gilt auch für jegliche Wiedergabe oder Speicherung gedruckter oder elektronischer Werbemittel-Kataloge. Das Material darf ausschließlich zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken unter strikter Berücksichtigung von Urheberrechten benutzt werden.
IX. Haftung
1. Wir haften aus Delikt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, jedoch nicht, über den im Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Warenwert hinaus. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung des Auftragnehmers bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflußbereiches des Verkäufers liegen, auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
2. Die Haftungshöchstgrenze für vom Kunden beigestellter und zu bearbeitender Ware bei Diebstahl, Feuer und bei höherer Gewalt liegt bei EUR 5.000.
X. Pflege- und Waschhinweise
1. Beflockung ist bis 60 Grad C von links (Innenseite nach außen) waschbar und bügelbar. Von der Verwendung eines Trockners ist abzuraten.
2. Flexdruck ist bis 60 Grad C (Nylonflex nur bis 30∞ C), von links waschbar. Die Flexfolie ist links zu bügeln. Von der Verwendung eines Trockners ist abzuraten.
3. Digiflex 4C ist bis 60 Grad C (Nylondigiflex auch bis 60∞ C) von links waschbar. Der Druck ist links zu bügeln. Von der Verwendung eines Trockners ist abzuraten.
4. Plastisol Siebdruck Transfer ist bis 60 Grad C von links waschbar. Der Druck ist links zu bügeln. Von der Verwendung eines Trockners ist abzuraten.
5. Nylon Siebdruck Transfer ist bis 40 Grad C von links waschbar. Der Druck ist links zu bügeln. Von der Verwendung eines Trockners ist abzuraten.
6. Offset Siebdruck Transfer ist bis 40 Grad C von links waschbar. Der Druck ist links zu bügeln. Von der Verwendung eines Trockners ist abzuraten.
7. Direktsiebdruck ist bis 60 Grad C von links waschbar und bügelbar. Von der Verwendung eines Trockners ist abzuraten.
8. Xact© Kornit-Druck 4C ist bis 40 Grad C von links ohne Verwendung eines Weichspülers waschbar. Der Druck ist links zu bügeln. Von der Verwendung eines Trockners ist abzuraten. Bei beigestellten Textilien empfehlen wir diese bei einer Veredelung im Xact Kornitdruck vorher zu waschen. Eine eventuelle textile Ausrüstung kann zu Lasten der Haltbarkeit führen. In diesem Fall liegt kein mangelhaftes Produkt vor.
9. Die Bestickung ist bis 60 Grad C von links ohne Verwendung eines Weichspülers waschbar.
10. Die Waschbeständigkeit des Druckes muss nicht mit der Waschbeständigkeit des Textiles übereinstimmen.
XI. Sonstiges
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
3. Erfüllungsort für alle Leistungen, sowie Gerichtsstand ist Wien.
4. Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn die Geschäfte im Ausland getätigt werden und/oder der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.